Kassenversicherungs-ordnung in Deutschland

Kassenversicherungsordnung in Deutschland

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Bis spätestens am 30. September 2020 müssen in Deutschland Registrierkassen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. 

e-guma ist keine Kassensoftware und unterliegt nicht der Kassensicherungsverordnung. Sie können jedoch weiterhin sorglos Gutscheine und Tickets mit e-guma verkaufen.

Es gilt Folgendes zu beachten:

Alle Gutschein- und Ticketverkäufe vor Ort müssen umgehend in ein Drittsystem mit TSE (wie z.B. Kassensystem oder PMS) verbucht werden, womit Sie einen Kaufbeleg ausdrucken können.

In folgender Anleitung erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

Anleitung

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