Das neue Schweizer Datenschutzgesetz kommt

Ab Herbst 2023 tritt das neue, deutlich verschärfte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Ziel der Überarbeitung ist es, Datenbearbeitungen transparenter zu machen und den Menschen mehr Selbstbestimmung über ihre Daten zu geben. Um die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, ist es wichtig, sich als Unternehmen eingehend mit den kommenden Änderungen zu befassen.

In diesem Blogartikel erfahren Sie zusammengefasst, weshalb es überhaupt zu diesen Anpassungen kommt und welche Änderungen das unter anderem sind. Eine detaillierte Auskunft sowie alle wichtigen Informationen zum Datenschutz im Hinblick mit der Nutzung von e-guma finden Sie in unserem Help-Artikel aufgeführt.

Grund der Anpassung

Der Stichtag kommt kontinuierlichen näher: Ab dem 1. September 2023 gelten die revidierten Regelungen des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes übergangslos. Diese gehen deutlich über die Bestimmungen des alte DSG hinaus, weshalb Unternehmen, welche personenbezogene Daten bearbeiten, Anpassungen vornehmen müssen, um die neuen Vorgaben einzuhalten.

Doch weshalb wurden die Regelungen überhaupt revidiert? Das alte Schweizer Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1992, einer Zeit, in welcher der heutige Stand der Technologie und deren damit verbundenen Möglichkeiten, aber auch Risiken kaum vorstellbar gewesen war. Weshalb es diese Anpassungen an die neuen An- und Herausforderungen braucht.

Darüber hinaus ist die Revision ein wichtiger Schritt, um weiter die Datenübermittlung zwischen der Schweiz und der EU ohne grössere Hürden möglich zu machen.

Überblick – das sind einige der wichtigsten Punkte des neues Schweizer Datenschutzgesetz

Das neue DSG betrifft alle Firmen und Organisationen, die Personendaten bearbeiten. Beim Einsatz eines Shops müssen beispielsweise diverse rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere der Datenschutz.

Weiter müssen Unternehmen angemessene technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) ergreifen, um den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Dazu gehören im Hinblick auf einen Shop unter anderem folgende Punkte:

Was bedeutet dies nun konkret für Sie als Unternehmen und Nutzer von e-guma?

Ohne Übergangsfrist wird am 1. September 2023 das neue DGS eingeführt werden, das heisst die Massnahmen, die vorgenommen beziehungsweise vorbereitet werden müssen, sollten bis zu diesem Stichtag getroffen sein. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich jetzt mit den Änderungen eingehend auseinandersetzten.

Uns ist bewusst: Es gibt einiges zu beachten. Den Überblick zu behalten, fällt vielen Unternehmen schwer. In unserem ausführlichen Help-Artikel «Datenschutzrechtliche Anforderungen» finden Sie die gesamte Thematik im Detail erklärt und wir zeigen Ihnen, inwiefern e-guma die neuen Datenschutzregelungen umsetzt.

Sprechen Sie uns gerne dazu an, wir versuchen Sie bei diesem Übergang bestmöglich zu unterstützen.

Help-Artikel: Datenschutzrechtliche Anforderungen